Der Alexianer Wohn- und Beschäftigungsverbund Aachen macht Menschen mit Behinderung, Angehörige, gesetzliche Betreuer und Experten fit für kommende Herausforderungen
In der Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen ist vieles in Bewegung. Bundesteilhabegesetz (BTHG) und Pflegestärkungsgesetz III haben den Alltag von Menschen mit Beeinträchtigungen, ihrer Angehörigen und der Leistungserbringer bereits verändert und werden zu weiteren Veränderungen führen. Insbesondere mit der Umsetzung des BTHGs zum 1. Januar 2020 für die jetzigen Heime ergeben sich für die vollstationären Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe grundlegende Änderungen. Vor diesem Hintergrund lud der Alexianer Wohn- und Beschäftigungsverbund Aachen, die Eingliederungshilfe der Alexianer Aachen GmbH für Menschen mit Beeinträchtigungen, am 11. Oktober 2018 zum Fachtag „Baustelle BTHG. Chancen und Risiken“ ein. Die Veranstaltung richtete sich an Fachkräfte in der Eingliederungshilfe, an gesetzliche Betreuer, an Betroffene und Angehörige. Gut 100 Teilnehmer kamen.
„Das große Interesse zeigt, wie sehr das Thema den persönlich und fachlich Betroffenen auf den Nägeln brennt“, betont Birgit Nievelstein, Direktorin Fachbereich Wohnen des Alexianer Wohn- und Beschäftigungsverbundes Aachen und federführend in der Organisation des Fachtags. „Wir warten noch auf zahlreiche Ausführungsbestimmungen auf Landes- und kommunaler Ebene, wie die neuen Vorgaben aus dem BTHG konkret umzusetzen sind. Deshalb ist es derzeit noch nicht absehbar, wie die im BTHG verankerte Trennung der Leistung von Betreuung und Existenz sichernden Maßnahmen ab 2020 gestaltet werden soll. Was wir wissen, ist: Diese Trennung der Leistungen kommt. Und: Wenn Betreuung einerseits und Existenz sichernde Maßnahmen andererseits getrennt bewertet werden und von verschiedenen Kostenträgern übernommen werden, erhöht das nicht nur den Aufwand der Leistungsanbieter, sondern auch der Menschen mit Behinderungen selbst, für ihre Angehörigen und für gesetzliche Betreuer“, beschreibt Birgit Nievelstein die aktuelle Situation. „Die Betroffenen versuchen, sich auf die Veränderungen einzustellen, ohne konkret zu wissen, wie sie aussehen werden. Als Fachanbieter stellen wir mit Veranstaltungen wie unserem Fachtag eine Plattform zur Verfügung, die es Betroffenen ermöglicht, sich frühzeitig zu informieren und vorzubereiten. Das wird gern genutzt. Ebenso wie unsere Teilhabeberatung, die Menschen mit Behinderung, Angehörigen und Betreuern kontinuierlich im Alltag eine feste Anlaufstelle bietet, um Fragen der Wohnsituation, der Tagesstrukturierung, der Ergo- und Arbeitstherapie oder auch der Finanzierung von Leistungen zu klären.“ Alexianer-Regionalgeschäftsführerin Birgit Boy ergänzt: „Das Ziel des BTHGs, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und so einen weiteren Meilenstein hin zu einer inklusiven Gesellschaft zu setzen, unterstützen wir als Alexianer umfassend.“
Die Experten gehen davon aus: Mit den Neuerungen aus dem BTHG kommen den gesetzlichen Vertretern umfänglichere Aufgaben zu als bisher, die Betreuungsarbeit muss flexibilisiert werden, und der Bereich Beschäftigung wird neu definiert. „Es bleibt abzuwarten, welche Chancen, die sich aus dem Gesetz ergeben, umgesetzt werden können. Bei unserem Fachtag sind wir mit Experten und Betroffenen in den Austausch gegangen und haben Fragen der konkreten Umsetzung beleuchtet. Es ist uns wichtig, gerade für die Betroffenen höchstmögliche Sicherheit in der Veränderungssituation zu schaffen“, unterstreicht Jürgen Amberg, Direktor Alexianer Wohn- und Beschäftigungsverbund Aachen. Die Alexianer Aachen GmbH selbst sieht sich, trotz aller Unwägbarkeiten, gut auf die Veränderungen vorbereitet. „Die Ausrichtung aller Angebote auf die neuen Anforderungen aus dem BTHG ist ein Schwerpunkt der Direktoriumsarbeit im Wohn- und Beschäftigungsverbund“, verdeutlicht Amberg. „Außenwohngruppen wurden von uns bereits in ambulante Formen überführt. Diese Erfahrungen nutzen wir für die Umgestaltung unserer stationären Angebote“, nennt Nievelstein im Hinblick auf die geforderte Trennung der Leistungen (Wohnen einerseits, Betreuung andererseits), ein Beispiel.
Dieses Beispiel wurde auch beim Fachtag vorgestellt. Außerdem stellte Frank Pinner, Fachreferent Facharbeit und Sozialpolitik, Caritasverband für das Bistum Aachen e. V., die Änderungen und Neuerungen aus dem BTHG umfassend vor. Anschließend beantworteten die Experten die Fragen aus dem Publikum, das die Informationen in Workshops weiter vertiefen konnte.
Fachtag: Baustelle Bundesteilhabegesetz (BTHG). Chancen & Risiken