Sicherheit, ein hohes Gut
Die Patientensicherheit ist ein hohes Gut. Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten sind deshalb verpflichtet, Beauftragte für Medizinproduktesicherheit zu benennen.
Die Aufgaben
Beauftragte für Medizinproduktesicherheit (nach Paragraf 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung) sind Kontaktpersonen für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen.
- Sie koordinieren interne Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber.
- Sie koordinieren die Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach Paragraf 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.