Medizinproduktesicherheit

Vertrauen durch Sicherheit

Die Patientensicherheit ist ein hohes Gut. Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten sind deshalb verpflichtet, Beauftragte für Medizinproduktesicherheit zu benennen.

Die Aufgaben

Beauftragte für Medizinproduktesicherheit (nach Paragraf 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung) sind Kontaktpersonen für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen.

  • Sie koordinieren interne Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber.
  • Sie koordinieren die Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach Paragraf 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.