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Zentrale Notfall-Nummern

Polizei
110

Feuerwehr, Notarzt, Rettungswagen
112

Für Horbach und Verlautenheide
(0241) 19222

Gehörlose können unter 112 ein Fax schicken (weitere Infos: www.hgz-aachen.de).

Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116117

Kostenlose Faxnummer für Hör- und Sprachgeschädigte
(0800) 5895210

Weitere Notfall-Rufnummern

Suchtnotruf Kreis Aachen
(0800) 7824800

Telefonseelsorge
(0800) 1110111
(0800) 1110222

Frauenhaus (Fachstelle gegen häusliche Gewalt in der Städteregion Aachen)
(02404) 91000

Frauen- und Kinderschutzhaus Aachen
(0241) 470450

Zahnärztlicher Notdienst
(01805) 986700

Informationszentrale gegen Vergiftungen des Landes NRW
(0228) 19240

Notaufnahme
Alexianer Zentrum für seelische
Gesundheit

Alexianergraben 33
52062 Aachen

(0241) 477010

Zugang:
Haupteingang Alexianergraben 33

Ihr Weg zu uns

Pflegefachfrau, Pflegefachmann

Starten Sie durch! Als Pflegefachfrau oder -fachmann können Sie in der Krankenpflege, in der Altenpflege und in der Kinderkrankenpflege arbeiten. 

Ein weiterer Pluspunkt: Der neue Abschluss ist in der gesamten Europäischen Union (EU) automatisch anerkannt. Das ermöglicht es Ihnen, später auch im EU-​Ausland zu arbeiten.

Eine gute Kombination von Theorie und Praxis

Die Ausbildung dauert drei Jahre und ist in 2.100 Stunden Theorie und 2.500 Stunden Praxis gegliedert. Sie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Die Ausbildung erfolgt in Ausbildungsblöcken. Sie setzt sich zusammen aus dem theoretischen Unterricht und der praktischen Ausbildung. Die praktische Ausbildung erfolgt im Alexianer Zentrum für seelische Gesundheit in Aachen und Gangelt sowie in umliegenden Einrichtungen der Altenpflege, der ambulanten Pflege, der Pädiatrie und in somatischen Krankenhäusern. Die Planung wird individuell auf Sie zugeschnitten und mit Ihnen abgestimmt. Sie haben sogar die Möglichkeit, Einsätze komplett selbst auszuwählen.

Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Zugangsvoraussetzung ist eine zehnjährige allgemeine Schulbildung.

Ausbildungsstart ist am 1. April, am 1. August, am 1. September und am 1. Oktober eines jeden Jahres.

Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen zu:

  • Anschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnis oder letztes Halbjahreszeugnis
  • Gegebenenfalls Berufsbescheinigungen anderer Ausbildungsgänge
  • Bescheinigungen von Lehrgängen oder Zusatzqualifikationen
  • Bescheinigungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten

Sie sind interessiert? Haben Sie noch Fragen?

Melden Sie sich!

Wir freuen uns auf Sie!

„Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann vermittelt die für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen einschließlich der zugrunde liegenden methodischen, sozialen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenzen und der zugrunde liegenden Lernkompetenz sowie der Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion. Lebenslanges Lernen wird dabei als ein Prozess der eigenen beruflichen Biografie verstanden und die fortlaufende persönliche und fachliche Weiterentwicklung als notwendig anerkannt“ (§ 5 PflBRefG).

Das neue Gesetz zur Reform der Pflegeberufe benennt erstmals Tätigkeiten, die nur eine Pflegefachperson ausführen darf. 

Weitere Fragen beantwortet das offizielle Glossar zum Pflegeberufereformgesetz auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit: FAQ.

 


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